Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Panacool GmbH
Stand: September, 2025

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Panacool GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

1.3 Der Kunde anerkennt die nachstehenden AGB durch die Unterzeichnung des vom Verkäufer unterbreiteten verbindlichen Angebots.

1.4 Die AGB sind in der jeweils geltenden Fassung auf der Website und im Geschäftslokal des Verkäufers abrufbar. Der Verkäufer behält sich das Recht zur jederzeitigen Änderung der vorliegenden AGB ausdrücklich vor.

1.5 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Die vorliegenden AGB gelten daher grundsätzlich sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht in einzelnen Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird.

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Kältekammern sowie von hyperbaren Sauerstoffdruckkammern. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet werden.

2.2 Die Lieferung sowie die Montage und Inbetriebnahme der Anlagen erfolgen durch vom Verkäufer beauftragte Subunternehmen.

2.3 Angaben in Prospekten, Werbungen oder auf Webseiten, insbesondere Preise, Abbildungen, Beschreibungen, Maße und Gewichte sind grundsätzlich nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Auf die Produktanfrage eines Kunden erfolgt ein unverbindliches Angebot von Seiten des Verkäufers. Die Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Verkäufer erfolgt sodann nach einem Besichtigungstermin der örtlichen Gegebenheiten beim Käufer. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme des verbindlichen Angebotes zustande.

  1. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 Es gelten die vom Verkäufer festgelegten und mit dem Kunden vereinbarten Preise in Euro. Alle vom Verkäufer angeführten Beträge verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben, ab Werk oder Lager sowie exklusive Verpackung, Versand und Installation, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart wurde.

4.2 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungskonditionen: mit Annahme des verbindlichen Angebots durch den Käufer wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes fällig. Die Restzahlung ist binnen 14 Tagen nach Abnahme der Lieferung durch den Käufer ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Käufer gemäß den Vorgaben des Verkäufers gewählten Zahlungsart.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

4.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Käufer im Eigentum des Verkäufers.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KÄUFERS

5.1 Der Käufer verpflichtet sich, die für die Installation der Anlage notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen. Er verpflichtet sich insbesondere
a. die notwendigen Gewerbeanmeldungen sowie die Einreichung sämtlicher erforderlicher Unterlagen bei den zuständigen Behörden auf eigene Kosten durchzuführen. Die zur Einreichung notwendigen Unterlagen werden dem Käufer vom Verkäufer rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt;
b. die für die Funktionsfähigkeit der Geräte und Anlagen entsprechenden Anweisung der Betriebsanleitung einzuhalten und für die regelmäßige Wartung der Anlage durch eine entsprechende Fachfirma Sorge zu tragen. Die Anlagen und Geräte sind weiters sauber zu halten und regelmäßigen, fachgerechten Reinigungen zu unterziehen;
c. die Inbetriebnahme sowie den laufenden Betrieb der Anlagen und Geräte ausschließlich von entsprechend geschultem Personal des Käufers vornehmen zu lassen.

5.2 Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 5.1. lit a nicht nachkommen, steht es dem Verkäufer frei, die Leistungserbringung abzulehnen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Verstößt der Käufer gegen seine Verpflichtungen gemäß Punkt 5.1. lit b und c, so führt dies zum Entfall allfälliger Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.

  1. LIEFERUNG, MONTAGE UND INBETRIEBNAHME

6.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt durch ein vom Verkäufer beauftragtes Liefer- oder Speditionsunternehmen oder durch den Verkäufer selbst. Der Käufer wird durch Mitteilung der Versandbereitschaft über die anstehende Lieferung informiert.

6.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Eine Haftung des Verkäufers für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse, außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers, sind ausgeschlossen, sofern den Verkäufer kein grobes Verschulden trifft.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Installation zu schaffen sowie dafür Sorge zu tragen, dass eine allenfalls vereinbarte Montage durch den Verkäufer, ohne weitere Verzögerungen durchgeführt werden kann.

6.4 Wird die Montage durch Umstände beim Käufer verzögert, insbesondere aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 6., trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten.

  1. GEFAHRENÜBERGANG

7.1 Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Kunden über, sobald diesem die Ware zugestellt wurde.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr im Falle der Selbstabholung mit dem Bereithalten der Ware im Werk oder Lager des Verkäufers auf den Käufer über. Wird der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet, geht die Gefahr mit der Anlieferung auf den Kunden über.

7.3 Verzögert sich die Leistungsausführung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Verkäufer auf den Käufer über.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELANZEIGE

8.1 Für Kunden die Verbraucher sind, beträgt die Gewährleistungsfrist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre (24 Monate) ab Übergabe der Ware. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr (12 Monate) ab Übergabe der Ware. Der Zeitpunkt der Übergabe ergibt sich aus dem Übernahme- bzw Übergabeprotokoll. Die Ware gilt jedoch spätestens mit Übernahme des Kunden in seine Verfügungsmacht oder durch Verweigerung der Annahme durch den Kunden als Übergeben.

8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB ohne Einschränkung. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, stehen ihm keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder aus einem Irrtum zu. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen des geltend gemachten Gewährleistungsanspruchs und insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird gegenüber Käufern die Unternehmer sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3 Ist der Kunde Verbraucher, wird der Verkäufer im Gewährleistungsfall binnen angemessener Frist Ersatz liefern oder den Mangel verbessern. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht, etwa weil dies unmöglich ist oder für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, hat der Kunde als Verbraucher das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auf Wandlung.

8.4 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Käufer verursacht wurden. Dies gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.

8.5 Der Verkäufer leistet Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und Objekte. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für allfällige, aus einer fehlerhaften oder unsachgemäßen Anwendung der vom Kunden erworbenen Anlagen und Objekte resultierenden Folgen. Die Benützung und Anwendung der Anlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Benützers.

  1. HAFTUNG

9.1 Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt.

9.2 Gegenüber Käufer die Unternehmer sind, haftet der Verkäufer überdies nicht für Folgeschäden im Zusammenhang mit einem Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, sowie für Schäden, die durch Handlungen Dritter verursacht wurden.

  1. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, geheim zu halten.

10.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Details regelt die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Verkäufers.

  1. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

11.1 Als Erfüllungsort gegenüber Unternehmern wird der Sitz des Verkäufers vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort als Erfüllungsort.

11.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt für Streitigkeiten aus mit dem Verkäufer abgeschlossenen Verträgen das für den Sitz des Verkäufers sachlich und örtlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für alle derartigen Streitigkeiten die Zuständigkeit seines sachlich zuständigen Wohnsitzgerichts oder des Gerichts seines gewöhnlichen Aufenthalts als vereinbart.

11.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

  1. ANSCHRIFT DES VERKÄUFERS

13.1 Panacool GmbH / Finkensteiner Straße 5, A-9585 Gödersdorf / Austria-Europe; Gödersdorf, Stand per 28.08.2025

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